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Verkehrs- und Marktwertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) beschreibt den Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Wir ermitteln ihn nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Wann Sie das brauchen

  • Kauf oder Verkauf
  • Erbauseinandersetzung und Schenkung
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Teilungsversteigerung, Gerichtsverfahren
  • Vermögensaufstellung und Auseinandersetzung

Was wir für Sie tun

  • Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation und Aufmaß
  • Prüfung von Grundbuch, Baulasten, Planungs- und Erschließungsrecht
  • Auswahl und Begründung von Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Auswertung von Bodenrichtwerten und Daten der Gutachterausschüsse
  • Berücksichtigung von Rechten, Lasten, Baumängeln und Bauschäden
  • Nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses zum Stichtag

Weitere Leistungen