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Verkehrs- und Marktwertgutachten
Der Verkehrswert (Marktwert) beschreibt den Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Wir ermitteln ihn nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Wann Sie das brauchen
- Kauf oder Verkauf
- Erbauseinandersetzung und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Teilungsversteigerung, Gerichtsverfahren
- Vermögensaufstellung und Auseinandersetzung
Was wir für Sie tun
- Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation und Aufmaß
- Prüfung von Grundbuch, Baulasten, Planungs- und Erschließungsrecht
- Auswahl und Begründung von Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren
- Auswertung von Bodenrichtwerten und Daten der Gutachterausschüsse
- Berücksichtigung von Rechten, Lasten, Baumängeln und Bauschäden
- Nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses zum Stichtag